Die Partnerschaft mit Wecasa richtet sich an professionelle Reinigungskräfte, die als Selbstständige (Einzelunternehmer) arbeiten. In diesem Status erhältst du Einkommen für deine über Wecasa erbrachten Dienstleistungen und zahlst darauf Sozialabgaben.
Im Allgemeinen zahlt Wecasa dir mindestens 26 CHF pro Stunde für Reinigungs- oder Bügeldienstleistungen.
Hier erklären wir dir genau, wie alles funktioniert! 👇
1) Abrechnung
Durch die Wecasa-Partnerschaft verkaufst du deine Dienstleistung direkt an den Kunden. Daher wird die Rechnung von deinem Unternehmen (Kleinunternehmen) an den Kunden ausgestellt.
Wecasa übernimmt für dich die gesamte administrative Abwicklung, einschließlich:
Rechnungserstellung
Zahlungseingang vom Kunden
Ausstellung von Steuerbescheinigungen
Werbung
Kundenservice
So funktioniert die Abrechnung:
Wecasa berechnet dem Kunden eine Gebühr von 13,90 CHF bis 18,90 CHF pro Stunde (unsere Provision).
Dein Unternehmen stellt dem Kunden eine Rechnung über 26,00 CHF bis 30,00 CHF pro Stunde und überweist dir den entsprechenden Betrag.
Dieser Betrag ist derjenige, den du für die Zahlung deiner Sozialabgaben angeben musst.
🌟 Diese Beträge sind leicht erhöht, wenn du Reinigungsleistungen am Abend, am Sonntag oder mit bereitgestellten Reinigungsprodukten anbietest:
Option "Produkte bereitgestellt":
Wenn du diese Option anbietest und dein Kunde sie auswählt, erhältst du zusätzlich 3 CHF pro Stunde und musst deine eigenen Reinigungsmittel mitbringen.
2) Sozialversicherungen
Als selbstständige Haushaltshilfe in der Schweiz bist du für deine Sozialversicherungen selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass du dich um AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung), EO (Erwerbsersatzordnung) sowie Kranken- und Unfallversicherung selbst kümmern musst.
💡 Wichtige Infos zur Sozialversicherung für Selbstständige in der Schweiz:
AHV/IV/EO (Altersvorsorge & Erwerbsersatz)
Pflicht für alle Selbstständigen.
Beitragssatz: 10,6 % des Jahreseinkommens (Stand 2024).
Falls dein Jahreseinkommen unter 58.800 CHF liegt, gelten reduzierte Beitragssätze (mindestens 514 CHF pro Jahr).
Krankenversicherung (KVG)
Pflichtversicherung, du kannst deine Krankenkasse frei wählen.
Die Kosten hängen von der Krankenkasse, deiner Franchise (Selbstbehalt) und deinem Wohnort ab.
Achtung: Selbstständige erhalten kein Krankentaggeld! Eine private Taggeldversicherung kann sinnvoll sein, um bei Krankheit einen Einkommensausfall abzusichern.
⚠️ Wichtig:
Kein bezahlter Urlaub und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Als Selbstständiger kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Eine private Absicherung (z. B. Taggeldversicherung) kann sinnvoll sein.
3) Steuerliche Abgaben
💡 Als Selbstständiger in der Schweiz gelten folgende Steuerregeln:
Einkommenssteuer
Dein Gewinn unterliegt der Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer.
Die Steuersätze variieren je nach Kanton und Einkommen (progressive Besteuerung).
Mehrwertsteuer (MwSt.)
Falls dein Jahresumsatz unter 100.000 CHF liegt, bist du von der MwSt.-Pflicht befreit.
Falls du darüber liegst, musst du dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren und 8,1% MwSt. auf deine Dienstleistungen berechnen.