Zum Hauptinhalt springen

🛠️ Wecasa-Versicherung – Einen Schaden melden

Wecasa-Versicherung - Schaden melden

Maïlis avatar
Verfasst von Maïlis
Vor über einer Woche aktualisiert

Während einer Home-Service-Session kann es manchmal zu einem Schaden kommen. Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen.


⚠️ Schaden melden

Wenn während Ihrer Wecasa-Session ein Schaden entstanden ist, müssen Sie innerhalb von 3 Tagen nach der Session den Schaden bei uns melden.

Wichtig: Wecasa ist eine Plattform, die unabhängige Fachkräfte mit Kunden verbindet. Die rechtliche Verantwortung liegt beim durchführenden Fachprofi. Wecasa ist vertraglich nicht für Schäden verantwortlich, die von einer Fachkraft verursacht werden.

Um jedoch die Schadenregulierung für Kunden und Fachkräfte zu erleichtern, bietet Wecasa eine Assistance/Schadenshilfe an. Alle Bedingungen finden Sie weiter unten.


❓ Was ist ein Schaden?

Ein Schaden liegt vor, wenn während der Wecasa-Session ein Gegenstand beschädigt oder zerstört wurde, außerhalb normaler Abnutzung.


📝 Wie melde ich einen Schaden und welche Fristen gelten?

Schadenmeldung

Bitte melden Sie uns den Schaden schriftlich oder telefonisch.

Fristen

  • Schadensmeldung: 3 Tage
    Sie haben 3 Tage nach der Wecasa-Session, um den Schaden zu melden. Danach kann Ihr Fall nicht mehr bearbeitet werden.

  • Einreichung der Unterlagen: 1 Monat
    Nach Meldung des Schadens müssen Sie alle geforderten Dokumente innerhalb eines Monats einreichen. Andernfalls wird der Schaden ohne Entschädigung geschlossen.

  • Rechnung für Reparatur oder Ersatz: 3 Monate
    Die finale Auszahlung Ihrer Entschädigung erfolgt nach Vorlage der Rechnung für Reparatur oder Ersatz des beschädigten Gegenstands. Diese Rechnung muss innerhalb von 3 Monaten eingereicht werden.


📄 Benötigte Unterlagen

  • Detaillierte Schadensbeschreibung

  • Fotos des Schadens

  • Originalrechnung oder Kostenvoranschlag eines gleichwertigen Gegenstands

  • Bestätigung der Unreparierbarkeit durch einen Fachmann (bei Schäden an Wohnungsgegenständen wie Fenster oder Rollläden)


💰 Bewertung des Schadens

Rechnung

  • Immer erforderlich: Kaufrechnung des betroffenen Gegenstands oder Kostenvoranschlag für Ersatz, um den Schadenwert zu ermitteln.

  • Ohne Dokumente kann der Schaden nicht bearbeitet werden.

Abwertung durch Alter/Verschleiß

  • Möbel und Elektrogeräte: 10 % pro Jahr, maximal 50 %

  • Ohne Originalrechnung: Pauschale 50 % Abwertung auf geschätzten Wert basierend auf einem Ersatz-Kostenvoranschlag

Beispiel:
Ihr Staubsauger, 2020 gekauft für 500 CHF, wurde 2024 beschädigt. 4 Jahre × 10 % = 40 % Abwertung → Schadenwert: 500 CHF – 40 % = 300 CHF


💵 Entschädigung und Reparatur

  • Selbstbeteiligung: 200 CHF

  • Schaden < 200 CHF: keine Entschädigung

  • Schaden > 200 CHF: Selbstbeteiligung wird abgezogen (inkl. Abwertung)

Auszahlung

  • Erste 150 CHF als Gutschein, gültig 1 Jahr für alle Wecasa-Dienstleistungen

  • Restbetrag auf Ihr Bankkonto

Beispiel:
Geschätzter Schaden: 600 CHF (inkl. Abwertung)

  • Selbstbeteiligung: 200 CHF

  • Entschädigung: 400 CHF → 150 CHF Gutschein + 250 CHF Überweisung

  • Rechnung für Ersatz muss innerhalb von 3 Monaten eingereicht werden.

  • Schaden > 1000 CHF: Weiterleitung an Versicherer Hiscox. Wecasa regelt Beträge bis 1000 CHF nach den oben genannten Bedingungen.


🚫 Einschränkungen & Ausschlüsse

Ihr Schaden kann nicht übernommen werden, wenn:

  • Schaden < 200 CHF (Selbstbeteiligung)

  • Keine Originalrechnung oder Kostenvoranschlag verfügbar

  • Widersprüchliche Aussagen: Fachkraft erkennt Schaden nicht an (Beweislast liegt beim Kunden)

Nicht versichert durch Wecasa:

  • Diebstahl (muss der Polizei gemeldet werden)

  • Kunstwerke

  • Kratzer oder Flecken, die die Nutzung nicht beeinträchtigen


🤔 Was tun, wenn Sie mit der Lösung nicht zufrieden sind?

  • Streitformular ausfüllen (Link in der E-Mail)

  • Mediation beantragen

  • Direkte Lösung mit Fachkraft: Kontaktdaten auf Rechnung verfügbar (Name, Adresse, Telefon, Siren-Nummer)


📊 Entschädigungstabelle

  • Immer gilt: Selbstbeteiligung 200 CHF

  • Alle weiteren Regeln: siehe oben​

Hat dies deine Frage beantwortet?