Zunächst möchten wir Sie beruhigen: so etwas kann passieren.
Wecasa ist eine Plattform, die unabhängige Fachkräfte mit Kunden verbindet. Im Falle eines Schadens liegt die rechtliche Verantwortung bei Ihnen. Wecasa ist vertraglich nicht für Schäden verantwortlich, die von einer Fachkraft verursacht werden.
Um jedoch die Schadenregulierung für Kunden und Fachkräfte zu erleichtern, bietet Wecasa eine Schadensversicherung an. Alle Bedingungen finden Sie unten.
Diese Versicherung ist für Sie kostenlos und ohne zusätzliche Kosten. ✅
Was ist zu tun?
1️⃣ Den Kunden informieren
Es ist sehr unangenehm für einen Kunden, selbst herauszufinden, dass ein Gegenstand beschädigt wurde. Das könnte das Vertrauen des Kunden beeinträchtigen. Informieren Sie ihn unbedingt, selbst wenn es sich nur um einen kleinen Schaden handelt!
2️⃣ Unterlagen einreichen
Wir haben eine übergreifende Versicherung für alle Wecasa-Partner abgeschlossen. Wir können daher den Versicherungsfall für Ihren Kunden problemlos bearbeiten, ohne dass Sie etwas bezahlen müssen.
Diese Versicherung ist an einige Bedingungen geknüpft. Sie und Ihr Kunde müssen uns daher Nachweise zusenden.
📄 Welche Unterlagen werden benötigt?
Von Ihrer Seite:
Eine detaillierte schriftliche Erklärung, wie der Schaden entstanden ist.
Seien Sie so präzise und ehrlich wie möglich.
Vom Kunden:
Eine eigene Darstellung des Vorfalls
Rechnungen oder Belege, die den Schadenwert nachweisen
⚖️ Bedingungen und Selbstbeteiligung
Wir können die Ansprüche des Kunden nur bearbeiten, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Wenn die Unterlagen nicht eingereicht werden, behalten wir uns das Recht vor, Ihr Wecasa Pro-Konto einzuschränken oder zu sperren.
Der Schaden muss innerhalb von 3 Tagen nach der Sitzung bei Wecasa gemeldet werden.
Die Selbstbeteiligung beträgt 200 CHF.
Das bedeutet:
Bei einem Schaden unter 200 CHF: Es erfolgt keine Entschädigung durch Wecasa. In diesem Fall empfehlen wir, direkt eine Lösung mit dem Kunden zu finden, z. B. die Sitzung kostenlos anzubieten oder den beschädigten Gegenstand zu ersetzen.
Bei einem Schaden über 200 CHF: Der Schaden kann durch Wecasa erstattet werden, vorausgesetzt, es wird eine Rechnung für die Reparatur oder den Ersatz des Gegenstands vorgelegt.